Erbengemeinschaft zerstritten?

Wir zeigen Ihnen, was Sie als Miterbe wissen müssen.

Thema: Erbengemeinschaft

Da für wichtige Entscheidungen in der Erbengemeinschaft immer die Zustimmung aller Miterben vorausgesetzt wird, sind Streitigkeiten oft vorprogrammiert.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft kann entweder durch gesetzliche oder testamentarische Erbfolge entstehen. Sie entsteht automatisch, wenn der Erblasser von mehreren Erben beerbt wird. Jeder Miterbe hat abhängig von der Erbquote einen Anspruch auf einen Anteil am gesammten Nachlassvermögen. Genau diese Konstealtion führt in Praxis oft zu Problemen, da die Erbengemeinschaft nur gemeinsam über das Nachlassvermögen verfügen darf.

Gibt es eine Auskunftspflicht durch Miterben?

Meist hat einer der Miterben durch seine Nahebeziehung zum Erblasser einen Wissensvorsprung gegenüber den anderen Miterben. Aus dieser Tatsache allein lässt sich keine allgemeine Auskunftspflicht ableiten, vielmehr muss eine konkrete gesetzliche Grundlage bestehen, die eine solche anorndet. Bsp. Der vom Erblasser zur Verwaltung bevollmächtigte Miterbe ist zur Auskunft gegenüber allen anderen Miterben verpflichtet.

Wieviel bekomme ich in einer Erbengemeinschaft?

Wieviel Sie erhalten hängt von Ihrer Erbquote ab, die sich entweder aus dem Testament oder der gesetzlichen Erbfolge ergibt. Grundsätzlich kann aber jeder Miterbe jederzeit die Aufteilung des Nachlassvermögens verlangen. Dabei wird das Vermögen durch eine reale Teilung entprechend den Erbquoten auf die Miterben verteilt.

Wie wird ein Haus oder Grundstück aufgeteilt?

Wenn sich die Miterben einig sind wird die Immobilie veräußert und jeder Miterbe erhält entsprechend seiner Erbquote einen Geldanteil vom Verkaufserlös. Können sich die Miterben nicht einigern, kann jeder Miterbe eine Teilungsversteigerung beantragen, was zu einer öffentlichen Versteigerung führt. Leider werden auf diesem Wege oft nicht die Erlöse wie im freien Verkauf erziehlt. Außerdem ist es jedem Miterben erlaubt auf die Immobilie mitzusteigern, was einem solventen Miterben einen klaren Vorteil verschaffen kann.

Wer übernimmt die Verwaltung in der Erbengemeinschaft?

Grundsätzlich sind die Miterben zur gemeinschaftlichen Verwaltung verpflichtet. Die Erbengemeinschaft kann aber die Verwaltung einem oder mehreren Miterben übertragen. Von der Verwaltung sind die Miterben ausgeschlossen, wenn der Erblasser einen Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter bestimmt hat.

Was tun wenn die Erbengemeinschaft zerstritten ist?

Für die Aufteilung (Auseinadersetzung) zwischen den Miterben ist viel Fingerspitzengefühl und Erfahrung nötig. Vor allem persönliche Befindlichkeiten zwischen den Erben gilt es durch beharliche Überzeugungsarbeit zu beseitigen. Daher ist eine frühe Beratung durch einen Erbrechtsspezialisten für eine erfolgreiche Aufteilung unumgänglich.

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Dr. phil. Dipl. sc pol. Stephan J. Lang*
*Gastprofessor an der GTU Tiflis/Georgien von 2013 - 2019

  • 25 Jahre Berufserfahrung als Anwalt im Erbrecht.
  • Fachanwalt für Erbrecht, Mediator und zertifizierter Testamentsvollstrecker.
  • Für meine Mandaten bin ich bei dringenden Fällen auch nach den Geschäftszeiten erreichbar.
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